Absatz eins,Bei der Berechnung der Endenergieeinsparung sind alternativ folgende Datenquellen heranzuziehen:
- Ziffer einsEnergiekostenabrechnungen,
- Ziffer 2gesetzliche Regelungen oder rechtliche Mindeststandards,
- Ziffer 3ausgearbeitete technische Normen sowie darauf basierende Berechnungsmethoden,
- Ziffer 4gesicherte Herstellerangaben,
- Ziffer 5Messungen gemäß Paragraph 10,,
- Ziffer 6Studien,
- Ziffer 7Gutachten einer befugten Fachperson,
- Ziffer 8Statistiken und Datenbanken und
- Ziffer 9sonstige Dokumente oder Gutachten mit gleichwertiger Beweiskraft.