Absatz eins,Verordnung (EU) Nr. 1151 aus 2012, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit ihren Durchführungsbestimmungen.
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Anlage 9
01.03.2021
59/04 EU – EWR
römisch eins. Rechtsvorschriften der Europäischen Union
römisch zwei. Rechtsvorschriften der Republik Armenien
Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihr System für die Eintragung, die Kontrolle und den Schutz geografischer Angaben folgende Elemente umfasst:
01.02.2024
20012514
NOR40260146