„staatseigenes Unternehmen“ ein Unternehmen, einschließlich seiner Tochtergesellschaften, bei dem eine Vertragspartei direkt oder indirekt
- Litera iüber mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals des Unternehmens verfügt oder mehr als 50 % der mit den Anteilen am Unternehmen verbundenen Stimmrechte kontrolliert;
- Sub-Litera, i, imehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstands des Unternehmens oder eines gleichwertigen Organs bestellen kann oder
- iiiKontrolle über das Unternehmen ausüben kann.