Absatz eins,Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich der handelsbezogenen Aspekte der Umwelt- und Arbeitspolitik für die Verwirklichung der Ziele dieses Abkommens an. Ihre Zusammenarbeit kann sich unter anderem auf folgende Bereiche erstrecken:
- Litera aArbeits- und Umweltaspekte des Handels und der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen internationaler Gremien, insbesondere der WTO, der IAO, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und der multilateralen Umweltübereinkommen,
- Litera bMethoden und Indikatoren für handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfungen,
- Litera cAuswirkungen von arbeits- und umweltrechtlichen Vorschriften, Normen und Standards auf den Handel sowie Auswirkungen von Handels- und Investitionsregelungen auf Arbeit und Umwelt, einschließlich der Entwicklung von Arbeits- und Umweltvorschriften und Strategien in diesem Bereich,
- Litera dpositive und negative Auswirkungen dieses Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung und Möglichkeiten, diese Auswirkungen zu verstärken beziehungsweise zu verhindern oder abzuschwächen, auch unter Berücksichtigung der von einer Vertragspartei oder beiden Vertragsparteien durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfungen,
- Litera eFörderung der Ratifizierung und wirksamen Umsetzung von Kernübereinkommen und vorrangigen und anderen als aktuell eingestuften Übereinkommen der IAO, der Protokolle zu diesen Übereinkommen sowie multilateraler Umweltübereinkommen, die im Handelskontext relevant sind,
- Litera fFörderung privater und öffentlicher Zertifizierungs-, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungssysteme, darunter auch der Öko-Kennzeichnung,
- Litera gFörderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen, beispielsweise durch Sensibilisierung für international anerkannte Leitlinien und Grundsätze und deren Übernahme und Umsetzung sowie entsprechende Folgemaßnahmen,
- Litera hhandelsbezogene Aspekte der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit, darunter auch Fragen wie Zusammenhang zwischen Handel und produktiver Vollbeschäftigung, Anpassung des Arbeitsmarkts, Kernarbeitsnormen, wirksame Abhilfesysteme (einschließlich Arbeitsaufsichtsbehörden) zur Wahrung der Arbeitsrechte, Arbeitsstatistiken, Entwicklung der Humanressourcen und lebenslanges Lernen, sozialer Schutz und soziale Inklusion, sozialer Dialog sowie Gleichstellung von Frauen und Männern,
- Litera ihandelsbezogene Aspekte multilateraler Umweltübereinkommen, einschließlich Zusammenarbeit im Zollbereich,
- Litera jhandelsbezogene Aspekte der derzeitigen und der künftigen internationalen Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels, einschließlich der Mittel zur Förderung von Technologien mit geringem CO2-Ausstoß und der Energieeffizienz,
- Litera khandelsbezogene Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, einschließlich der Bekämpfung des illegalen Handels mit Erzeugnissen aus freilebenden Tieren und Pflanzen,
- Litera lhandelsbezogene Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung der Waldflächen und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, wodurch die Entwaldung – auch im Zusammenhang mit dem illegalen Holzeinschlag – verringert wird, und
- Litera mhandelsbezogene Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Fischereimethoden und des Handels mit Fischerzeugnissen aus nachhaltiger Fischerei.