Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 204
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Die Vertragsparteien lassen Leistungsbilanzzahlungen und -transfers zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien in frei konvertierbarer Währung und gemäß dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds zu und verhängen keine diesbezüglichen Beschränkungen.
01.02.2024
20012514
NOR40259955