Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 201
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Die nach diesem Kapitel gewährte Meistbegünstigung gilt nicht für die Steuerbehandlung, die die Vertragsparteien auf der Grundlage von Abkommen zwischen den Vertragsparteien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gewähren oder gewähren werden.
01.02.2024
20012514
NOR40259952