Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 190
01.03.2021
59/04 EU – EWR
In diesem Unterabschnitt werden die Grundsätze für die Liberalisierung internationaler Verkehrsdienstleistungen nach den Abschnitten B, C und D festgelegt.
01.02.2024
20012514
NOR40259941