Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 178
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Jede Vertragspartei stellt die Vertraulichkeit der über öffentliche Kommunikationsnetze und öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste erfolgenden elektronischen Kommunikation und der damit verbundenen Verkehrsdaten sicher, ohne den Dienstleistungshandel zu beschränken.
01.02.2024
20012514
NOR40259930