Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 174
01.03.2021
59/04 EU – EWR
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1 Für die Zwecke dieses Unterabschnitts wird der Ausdruck „diskriminierungsfrei“ dahingehend ausgelegt, dass er sich auf die Inländerbehandlung im Sinne des Artikels 150 bezieht und in der für diesen Sektor üblichen Form verwendet wird als „Bedingungen, die nicht weniger günstig sind als diejenigen, die einem anderen Nutzer von gleichartigen öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen oder -diensten unter gleichen Umständen eingeräumt werden“.
Zugangsvereinbarung
01.02.2024
20012514
NOR40259926