Absatz eins,Die Zuweisung knapper Ressourcen einschließlich Funkfrequenzen, Nummern und Wegerechten und die Erteilung der Nutzungsrechte daran erfolgen in offener, objektiver, termingerechter, transparenter, diskriminierungsfreier und verhältnismäßiger Weise. Jede Vertragspartei stützt ihre Verfahren auf objektive, transparente, diskriminierungsfreie und verhältnismäßige Kriterien.