Absatz eins,Jede Vertragspartei sollte bestrebt sein, Genehmigungen für Dienste, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, durch ein einfaches Registrierungsverfahren zu ersetzen.
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 167
01.03.2021
59/04 EU – EWR
01.02.2024
20012514
NOR40259919