Absatz eins,In diesem Unterabschnitt werden die Grundsätze des Regelungsrahmens für alle Postdienste festgelegt.
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 164
01.03.2021
59/04 EU – EWR
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1 Dieser Abschnitt gilt sowohl für CPC 7511 als auch für CPC 7512.
01.02.2024
20012514
NOR40259916