Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 145
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Im Hinblick auf eine schrittweise Liberalisierung der Voraussetzungen für die Niederlassung überprüft der Partnerschaftsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ regelmäßig die rechtlichen1 und sonstigen Rahmenbedingungen für die Niederlassung.
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1 Dazu gehören das vorliegende Kapitel und die Anhänge VIII-A und VIII-E.
01.02.2024
20012514
NOR40259897