Absatz eins,Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Entwicklung und Anwendung von SPS-Maßnahmen gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der wissenschaftlichen Begründung unter Berücksichtigung internationaler Standards, wie sie zum Beispiel im Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen von 1951 (IPPC) oder von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Codex-Alimentarius-Kommission (im Folgenden „Codex“) festgelegt wurden, erfolgen.