Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 134
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten aus dem Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (im Folgenden „SPS-Übereinkommen“).
01.02.2024
20012514
NOR40259886