Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 124
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Unbeschadet anderer Formen der Zusammenarbeit, die in diesem Abkommen, insbesondere in Artikel 123, vorgesehen sind, leisten die Vertragsparteien nach Maßgabe der Bestimmungen des Protokolls römisch zwei über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zu diesem Abkommen einander gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.
01.02.2024
20012514
NOR40259876