Absatz eins,Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit im Zollwesen mit dem Ziel, transparente Rahmenbedingungen für den Handel zu gewährleisten, die Sicherheit der Versorgungskette zu erhöhen, den Verbraucherschutz zu fördern, den Handel mit Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden sowie Schmuggel und Betrug zu bekämpfen.