Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 115
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Jede Vertragspartei wendet Einfuhrzölle und -abgaben gemäß ihren Verpflichtungen aus dem WTO-Übereinkommen an.
Einfuhrabgabe
01.02.2024
20012514
NOR40259867