Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 114
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Jede Vertragspartei gewährt den Waren der anderen Vertragspartei die Inländerbehandlung gemäß Artikel römisch drei des GATT 1994 und den Anmerkungen zu seiner Auslegung, die sinngemäß als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen werden.
01.02.2024
20012514
NOR40259866