Austausch und regelmäßige Aktualisierung von Kontaktdaten, um die Kontinuität des Dialogs zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Vertragsparteien rund um die Uhr miteinander Kontakt aufnehmen können,
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Artikel 112
01.03.2021
59/04 EU – EWR
Die Zusammenarbeit kann sich auf folgende Ziele erstrecken:
Hilfeangebot
01.02.2024
20012514
NOR40259864