Absatz eins,Die Vertragsparteien arbeiten bei der Bekämpfung und Prävention organisierter und sonstiger krimineller und illegaler Aktivitäten, auch mit grenzüberschreitendem Charakter, zusammen, darunter:
- Litera aSchleuserkriminalität und Menschenhandel,
- Litera bSchmuggel von Schusswaffeln, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, und illegaler Handel damit,
- Litera cSchmuggel illegaler Drogen und illegaler Handel damit,
- Litera dSchmuggel von Waren und illegaler Handel damit,
- Litera eWirtschafts- und Finanzkriminalität, wie Fälschungsdelikte, Steuerbetrug und Betrug im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen,
- Litera fVeruntreuung bei von internationalen Gebern finanzierten Projekten,
- Litera gBestechung und Bestechlichkeit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor,
- Litera hUrkundenfälschung und Abgabe falscher Erklärungen und
- Litera iCyberkriminalität.