Absatz eins,Die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, wie sie insbesondere in der VN-Charta, der OSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 sowie in anderen einschlägigen Menschenrechtsübereinkünften wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, bildet die Grundlage der Innen- und Außenpolitik der Vertragsparteien und stellt ein wesentliches Element dieses Abkommens dar.