Absatz eins,Die Obergrenze für die Honorarsätze der jeweils anfallenden Beratungsstunden wird für selbständige Berater/innen mit 60 Euro netto festgelegt.
Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
18.01.2024
61/02 Familienberatung
Beraterin
17.01.2024
20012503
NOR40259603