EKZ-NPO-Richtlinienverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 27
16.01.2024
31.12.2025
EKZ-NPO-RLV
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die vorliegende Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die vorliegende Verordnung weiterhin auf Förderungsverträge anzuwenden, die auf Grundlage dieser Verordnung abgeschlossen wurden. Die Übermittlung und Verarbeitung der Daten ist in dieser Zeit zulässig, soweit sie zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der Angaben der förderwerbenden Organisation verhältnismäßig und unbedingt notwendig ist.
Inkrafttreten
17.01.2024
20012502
NOR40259598