EKZ-NPO-Richtlinienverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 26
16.01.2024
31.12.2025
EKZ-NPO-RLV
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Im Förderungsvertrag ist zu vereinbaren, dass zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht, anzuwenden ist.
17.01.2024
20012502
NOR40259597