EKZ-NPO-Richtlinienverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 23
16.01.2024
31.12.2025
EKZ-NPO-RLV
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die AWS und der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (im Folgenden „Verantwortliche“) sind gemeinsame Verantwortliche der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Gewährung von Förderungen nach dieser Verordnung. Sämtliche erhobene Daten sind nach Beendigung des Förderungsverhältnisses und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Dokumentationspflichten, die sich insbesondere aus dem UGB, der BAO, der ARR 2014 sowie aus den jeweiligen europarechtlichen Bestimmungen ergeben, zu löschen.
17.01.2024
20012502
NOR40259594