Absatz eins,Der Förderungsantrag ist von der förderwerbenden Organisation entsprechend ihrer jeweiligen Organisationsvorschriften rechtsverbindlich zu unterfertigen und hat nachstehende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsIdentifikationsdaten (Name, Adresse, ZVR-Zahl, Firmenbuchnummer, etc.) sowie Nachweise über die Identität der für die förderwerbende Organisation handelnden Personen, etwa durch die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, Kontodaten mit einer Bankverbindung bei einer Bank, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren Sitz hat;
- Ziffer 2Angaben zur Feststellung, ob eine förderbare Organisation nach den Paragraph 3, Absatz eins, vorliegt;
- Ziffer 3Angaben über sonstige Energie- und Energiemehrkosten betreffende Unterstützungen der öffentlichen Hand zugunsten der förderwerbenden Organisation;
- Ziffer 4Angaben zu den Energiemehrkosten gemäß Paragraph 6, Absatz 3 bis 5;
- Ziffer 5Angaben zu den förderbaren Kosten nach Paragraph 6, Absatz 2, für die Monate Jänner bis Dezember 2021 und der jeweiligen Förderzeiträume Jänner bis Dezember 2022 bzw. Jänner bis Dezember 2023;
- Ziffer 6Angaben über das Bestehen einer im Sinne des Paragraph 9, verbundenen, aufgrund dieser Verordnung förderfähigen Organisation;
- Ziffer 7eine Feststellung einer fachkundigen Expertin oder eines fachkundigen Experten gemäß Paragraph 17,