Kurztitel

Emissionszertifikategesetz 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 196 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Abkürzung

EZG 2011

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anhang 11 zu Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4 und zum 8. Abschnitt

Kategorien von Tätigkeiten, die zusätzlich in den Anwendungsbereich des 8. Abschnittes einbezogen werden

Tätigkeit

Quellenkategorie-Code der IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgas-inventuren von 2006

Treibhausgase

a) Brennstoffe, die für Zwecke der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei eingesetzt werden

1A4c

Kohlendioxid

b) Brennstoffe, die für Zwecke des Bahnverkehrs eingesetzt werden

1A3c

c) Brennstoffe, die für Zwecke des Schiffs- und Bootsverkehrs (einschließlich Sportgeräte) auf Inlandsgewässern eingesetzt werden; hiervon ausgenommen ist der gewerbliche Schiffsverkehr auf der Donau, dem Bodensee und dem Neusiedlersee

1A3d

d) Brennstoffe, die für Zwecke der Luftfahrt eingesetzt werden, soweit diese nicht eine Tätigkeit gemäß Anhang 2 darstellen

1A3a

1C1

e) Brennstoffe, die für andere Zwecke eingesetzt werden (insbesondere militärische Zwecke)

1A5

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2024

Gesetzesnummer

20007503

Dokumentnummer

NOR40259537