Absatz eins,Ohrmarken sind gegen Kostenersatz auszugeben. Der Kostenersatz beträgt:
- Ziffer einsfür ein ausgegebenes Ohrmarkenpaar 3,40 € und
- Ziffer 2für ein ausgegebenes Ohrmarkenpaar mit einer Vorrichtung für die Entnahme von Gewebsproben 4 €.
Der Kostenersatz erhöht sich beginnend mit dem Jahr 2025 jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 für Jänner eines Jahres gegenüber der für Jänner des Vorjahres verlautbarten Indexzahl ergibt, wobei Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 5 % dieser Indexzahl und in der Folge 5 % der für die Valorisierung maßgeblichen Indexzahl nicht übersteigen. Bei der Berechnung der neuen Beträge sind die Beträge kaufmännisch auf zehn Cent ab- oder aufzurunden. Die neuen Beträge gelten ab dem der Verlautbarung der Indexveränderung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich folgenden übernächsten Monatsersten.