Kurztitel

Frauenförderungsplan BKA 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17

Inkrafttretensdatum

30.12.2023

Außerkrafttretensdatum

18.03.2026

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Besetzung von Leitungsfunktionen

Paragraph 17,

  1. Absatz eins,Für die Aufnahme, Ernennung und Bestellung gelten sinngemäß die Paragraphen 3 bis 6,
  2. Absatz 2,Erfolgt keine Bewerbung von Frauen für Leitungsfunktionen, sind von der Dienstbehörde geeignete Maßnahmen zu setzen, um im Rahmen einer Nachfolgeplanung Frauen für die Übernahme von Führungsverantwortung zu qualifizieren und zu motivieren.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026

Gesetzesnummer

20012496

Dokumentnummer

NOR40259398