Absatz eins,Der Dienstgeber hat darauf einzuwirken, dass sich eine Familienpause auf die Laufbahn- und Karriereplanung von Frauen und Männern nicht nachteilig auswirkt.
Frauenförderungsplan BKA 2023
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 16
30.12.2023
18.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Laufbahnplanung
19.03.2026
20012496
NOR40259397