Absatz eins,Aufgabe der unmittelbaren Vorgesetzten ist es, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über zur Auswahl stehende Bildungsangebote zeitgerecht und nachweislich zu informieren und sie zur Teilnahme zu ermutigen.
Frauenförderungsplan BKA 2023
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 14
30.12.2023
18.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Ausbildung
19.03.2026
20012496
NOR40259395