Kurztitel

Frauenförderungsplan BKA 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.12.2023

Außerkrafttretensdatum

18.03.2026

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

1. Hauptstück
Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

Ziele

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Das Bundeskanzleramt bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung für Frauen und Männer sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.
  2. Absatz 2,Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt und erreicht werden:
    1. Ziffer eins
      die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,
    2. Ziffer 2
      die Förderung und Stärkung der beruflichen Identität, des Selbstbewusstseins von Frauen und der Bereitschaft, mit zu gestalten, Einfluss zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen,
    3. Ziffer 3
      die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern sowie die Förderung der Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternkarenzzeit und (Eltern)Teilzeit im Ressort,
    4. Ziffer 4
      der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,
    5. Ziffer 5
      die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
    6. Ziffer 6
      die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen,
    7. Ziffer 7
      die Anhebung des Frauenanteils in allen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen und Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
    8. Ziffer 8
      die Anhebung des Frauenanteils sowohl in Führungspositionen als auch in Funktionen, Kommissionen und Gremien, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
    9. Ziffer 9
      in Maßnahmen und Strategien, insbesondere im Bereich des Organisations- und Personalwesens des Bundeskanzleramtes, sollen die Leitgedanken des Gender Mainstreaming, des Gender-Budgeting und der Wirkungsorientierung zu den Gleichstellungszielen Beachtung finden; die Instrumente sollen für die Frauenförderung nutzbar gemacht werden;
    10. Ziffer 10
      die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und Personalentwicklung zu integrieren.

Schlagworte

Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe, Organisationswesen

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026

Gesetzesnummer

20012496

Dokumentnummer

NOR40259382