Absatz eins,Es darf nur ein Gerät verwendet werden, das von einer von der Fachstelle anerkannten unabhängigen Stelle auf die technische Eignung und Funktionstüchtigkeit im Sinne des Absatz 3, überprüft wurde. Die Prüfgutachten sind der Fachstelle in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Die Fachstelle veröffentlicht auf ihrer Homepage eine Liste geeigneter Geräte.