CBAM-Vollzugsgesetz 2023
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 196 aus 2023,
BG
Paragraph 2
01.01.2024
CBAM-VG 2023
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind in Verbindung mit der CBAM-VO und den dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission anzuwenden und regeln ausschließlich den Vollzug der CBAM-VO und der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte in Österreich. Die CBAM-VO inklusive der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte wird durch dieses Bundesgesetz keiner materiellen Auslegung zugeführt.
Durchführungsakte
11.01.2024
20012488
NOR40259319