Kurztitel

CBAM-Vollzugsgesetz 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 196 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Abkürzung

CBAM-VG 2023

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Vollzug von Rechtsakten der EU

Paragraph 2,

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind in Verbindung mit der CBAM-VO und den dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission anzuwenden und regeln ausschließlich den Vollzug der CBAM-VO und der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte in Österreich. Die CBAM-VO inklusive der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte wird durch dieses Bundesgesetz keiner materiellen Auslegung zugeführt.

Schlagworte

Durchführungsakte

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2024

Gesetzesnummer

20012488

Dokumentnummer

NOR40259319