Stromkostenzuschussgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 199 aus 2023,
BG
Paragraph 12
01.01.2024
31.12.2025
SKZG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die mit diesem Bundesgesetz geschaffenen Förderinstrumente binnen sechs Monaten nach Ende des Förderungszeitraumes des Strom- und Netzkostenzuschusses zu evaluieren und dem Nationalrat spätestens im Juli 2025 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung vorzulegen. Im Bericht ist insbesondere auf die während der Geltung dieses Bundesgesetzes erfolgten Preisanpassungen der Lieferanten einzugehen. Der Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung ist von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Stromkostenzuschuss
10.01.2024
20012046
NOR40259269