Absatz eins,Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung und nach Vorliegen des abrechnungsrelevanten Verrechnungsbrennwerts zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Versorger zu übermitteln, sofern der Versorger auch die Rechnung über die Netznutzung legt. Die Verteilernetzbetreiber stellen spätestens zum 14. Arbeitstag im Folgemonat die Brennwerte getrennt nach Brennwertbezirken auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die Bezeichnung des Brennwertbezirkes ist auf der Rechnung anzuführen.