Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 192 aus 2023,
BG
Paragraph eins
01.09.2023
18.07.2024
MSVAG
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Arzneimittel-Großhändlern gebührt auf Antrag ein Beitrag in Höhe von 0,28 EUR für jede an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke und Anstaltsapotheke im Zeitraum 1. September 2023 bis 31. August 2024 abgegebene und nicht retournierte Handelspackung einer Arzneispezialität mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze (Infrastruktursicherungsbeitrag).
24.07.2025
20012483
NOR40259198