Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 170 aus 2023,
BG
Paragraph 3
01.01.2025
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die Mittel gemäß Paragraph eins, werden in den Jahren 2025 bis 2028 jeweils im Dezember zur Anweisung gebracht.
05.01.2024
20012481
NOR40259057