Absatz eins,Dem Fachplenum gehören als Mitglieder an:
- Ziffer einsdie leitenden Veterinärbeamtinnen bzw. -beamten der Länder,
- Ziffer 2die leitenden Beamtinnen bzw. Beamten der Lebensmittelaufsicht in den Ländern und
- Ziffer 3Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.