Absatz eins,Erfolgt die Einzelhandelsabgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel aus einer öffentlichen Apotheke, so sind Aufzeichnungen zu führen und dabei folgende Angaben festzuhalten:
- Ziffer einsDatum der Abgabe
- Ziffer 2Empfängerin bzw. Empfänger
- Ziffer 3Abgegebene Menge
- Ziffer 4Bezeichnung und Zulassungsnummer der Veterinärarzneispezialität bzw. Arzneimittels Arzneispezialität sowie gegebenenfalls die Darreichungsform und Stärke oder
- Ziffer 5bei Veterinärarzneispezialitäten bzw. Arzneispezialitäten für die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, die Chargennummer oder das Datum der Herstellung bei magistralen Zubereitungen sowie
- Ziffer 6Name der verschreibenden Tierärztin bzw. des verschreibenden Tierarztes.