Absatz eins,Über Anträge auf Genehmigung für den Vertrieb im Parallelhandel hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber 45 Tage nach dessen Einlangen zu entscheiden.
Tierarzneimittelgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2023,
BG
Paragraph 19
01.01.2024
TAMG
82/04 Apotheken, Arzneimittel
03.01.2024
20012477
NOR40258780