Absatz eins,Zur Begleitung des Vorhabens wird ein Controllingausschuss bestehend aus vier Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Bund bzw. der Gemeinde Graz zu ernennen sind, eingerichtet. Je ein vom Bund zu ernennendes Mitglied ist durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie durch den Bundesminister für Finanzen zu ernennen.