Absatz eins,Zur Erreichung des in Paragraph eins, genannten Ziels stellt der Bund den Ländern Zweckzuschüsse für die Jahre 2024 und 2025 jeweils in Höhe von maximal 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 197 aus 2023,
BG
Paragraph 2
01.01.2024
HeUZG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
03.01.2024
20012475
NOR40258726