Absatz einsAuf Antrag kann ein gruppenzugehöriger Gesellschafter einer Investmenteinheit (Paragraph 2, Ziffer 30,) die Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen (Absatz 2,) auf seine Eigenkapitalbeteiligung an dieser Geschäftseinheit anwenden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ziffer einsBeim gruppenzugehörigen Gesellschafter handelt es sich um keine Investmenteinheit.
- Ziffer 2Es kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden, dass der gruppenzugehörige Gesellschafter für Ausschüttungen der Investmenteinheit einem Steuersatz unterliegt, der mindestens dem Mindeststeuersatz entspricht.