„Umstrukturierung“ bezeichnet eine Umgründung aufgrund des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG), BGBl. Nr. 699/1991, eine damit vergleichbare ausländische Umgründung sowie die Übertragung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen einer Verschmelzung, einer Spaltung, einer Liquidation oder einer ähnlichen Transaktion, wenn„Umstrukturierung“ bezeichnet eine Umgründung aufgrund des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG), Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,, eine damit vergleichbare ausländische Umgründung sowie die Übertragung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen einer Verschmelzung, einer Spaltung, einer Liquidation oder einer ähnlichen Transaktion, wenn
die Gegenleistung für die Übertragung
ganz oder zu einem wesentlichen Teil aus Kapitalanteilen von der übernehmenden Geschäftseinheit oder einer anderen mit dieser verbundenen Rechtsperson besteht,
im Fall einer Liquidation aus Kapitalbeteiligungen an der liquidierten Gesellschaft besteht, oder
wirtschaftlich unbedeutend wäre, wenn keine Gegenleistung vorgesehen wäre;
der Gewinn oder Verlust der übertragenden Geschäftseinheit aus diesen Vermögenswerten ganz oder teilweise nicht besteuert wird und
die übernehmende Geschäftseinheit die steuerpflichtigen Einkünfte nach der Übertragung oder Übernahme auf Basis der Buchwerte der übertragenden Geschäftseinheit berechnen muss, angepasst um nicht begünstigte Gewinne oder Verluste.