erfasste Steuern, die im Abschluss als Aufwendungen im Ergebnis vor Steuern berücksichtigt wurden,
Mindestbesteuerungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 187 aus 2023,
BG
Paragraph 39,
31.12.2023
MinBestG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die laufenden erfassten Steuern (Paragraph 37,) einer Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr sind um die Beträge folgender Posten zu erhöhen:
10.01.2024
20012474
NOR40258671