Absatz einsDer Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag einer transparenten Einheit (Paragraph 2, Ziffer 12, Litera a,) ist um den Betrag zu vermindern, der ihren Gesellschaftern zuzurechnen ist, die nicht Einheiten der Unternehmensgruppe sind und die ihre Eigenkapitalbeteiligung an der transparenten Einheit unmittelbar oder über eine volltransparente Struktur (Paragraph 2, Ziffer 12, Litera c,) mittelbar halten. Dies gilt nicht für eine transparente Einheit, die
- Ziffer einsselbst oberste Muttergesellschaft ist oder
- Ziffer 2unmittelbar oder über eine volltransparente Struktur (Paragraph 2, Ziffer 12, Litera c,) mittelbar von einer transparenten obersten Muttergesellschaft im Sinne der Ziffer eins, gehalten wird.