Absatz einsAuf Antrag ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag einer Geschäftseinheit um den Kürzungsbetrag (Absatz 3,) für darin enthaltene Sanierungsgewinne (Absatz 2,) zu vermindern.
Mindestbesteuerungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 187 aus 2023,
BG
Paragraph 24,
31.12.2023
MinBestG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
10.01.2024
20012474
NOR40258656