Mindestbesteuerungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 187 aus 2023,
BG
Paragraph 13
31.12.2023
19.07.2024
MinBestG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 84, Absatz 3
50 % × | Zahl der Beschäftigten in Österreich Anmerkung eins, ) Zahl der Beschäftigten in allen SES-Steuerhoheitsgebieten |
| + |
50 % × | Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte in Österreich Anmerkung eins, ) Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte in allen SES-Steuerhoheitsgebieten |
(___________________
Anmerkung eins, : Die Divison sollte in Bruchstrich-Schreibweise dargestellt werden. In der Regierungsvorlage des Mindestbesteuerungsgesetzes ist ein Bruchstrich in dieser Division enthalten. Sie wurde jedoch ohne Bruchstrich vom Parlament beschlossen.)
22.07.2024
20012474
NOR40258645